Anerkennung der Marktordnung
1.Mit dem Betreten des Marktes am Tag der Veranstaltung
erkennen Sie die AFO (Allgemeine Flohmarktordnung) an. Das
Betreten des Flohmarktes ist nur unter Anerkennung der AFO gestattet und
erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Marktzeiten
Grundsätzlich müssen die Standplätze bis
zum Flohmarktende eingehalten werden. Der Aufbau für Aussteller kann ab 09.00 Uhr erfolgen.
Bis spätestens 14.00 Uhr muss der Platz sauber und ordentlich und sauber verlassen
werden.
3. Standplätze
Standplätze sind am Tag der Veranstaltung einnehmbar mit Einweisung
in der Reigenfolge des Eintreffens. Eine Reservierung ist nicht möglich.
4. Gebühren
Die Zahlung der Gebühren für den Verkaufsstand muss am
Veranstaltungstag vor Ort entrichtet werden.
5. Standaufbau/Standabbau:
Das Aufbauen von Ständen am Vorabend ist nicht gestattet. Der Aufbau kann am
Tag der Veranstaltung ab 09.00Uhr erfolgen. Die Einweisung des Standplatzes wird soweit
möglich in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen. Ein Anspruch auf die
Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht.
6. Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. Märkte sind private Veranstaltungen.
Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht.
Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein
Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind
auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich
vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen,
die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter
mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
7. Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden jeglicher Art
im gesamten Veranstaltungsbereich, auch für Beschädigung oder abhanden
gekommene Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden haftet der
Verursacher selbst.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Müllbeseitigung
Jeder Verkäufer hat seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden
hat. Anfallende Abfälle, Müll oder Verunreinigungen sind zu beseitigen und
selbstständig zu entsorgen.
9. Verbotene Artikel
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
• Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen
• Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen
Literatur
• Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt
• Lebensmittel
• Lebende Tiere
• Plagiaten, Raubkopien
10. Verbot von Glücksspielen und Spendensammlungen
Glückspiele sowie Spendensammlungen sind auf dem Flohmarkt grundsätzlich
verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
11. Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Verkäufer und das Anbieten von Waren (speziell Neuwaren) im
gewerblichen Rahmen sind auf dem Flohmarkt nicht erwünscht.
12. Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren
Das Verkaufen und Anbieten von Waren von minderjährigen Anbietern (unter 18
Jahren)ist nicht erlaubt.
13. Werbung
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht
gestattet.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AFO ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend
eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten
Regelung am nächsten kommt.